Carolin wrote: ↑January 14th, 2020, 11:42 pm
schrm wrote: ↑January 6th, 2020, 3:30 pm
sind nachdrucke, die ausdrücklich die erstveröffentlichung anführen und sich im copyright darauf beziehen, laut us recht pd?
Hi schrm, das ist schwierig für uns, weil deutsches und us amerikanisches urheberrecht verschieden sind. Wir müssten wissen ob der erstdruck unverändert übernommen ist. Manchmal wird ein erstes Erscheinungsdatum angegeben, aber der druck selbst ist eine spätere, veränderte ausgabe

hierdurch ist uns eine echte frühe ausgabe lieber, obwohl das dann mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist. Hilft dir das weiter? Danke!
hallo carolin
vielen dank für deine antwort!
bist du extra aus den umzugswirren zurückgekommen um die aw zu geben?
danke dir!
ja das mit den neuen rechten bei einer neuen edition habe ich selbst schon öfters gesehen, oft sind dann sogar zwei urheberrechtsjahre angegeben.
so wie bei zeno..
deine aw hilft mir weiter, aber führt zu neuen fragen:
1. ist meine einstufung richtig, dass ein vor weniger als 70 jahren verstorbener künstler. der das buch illustriert hat, das buch "nicht lesbar" macht? also, dass die illustrationen das urheberrecht des textes verlängern können? (meine meinung: gemeinfrei ist laut definition "nach ablauf sämtlicher bekannten rechtsansprüche", also besteht einer)
2. wie sehr "vertrauen wir zeno"? wenn zeno eine lizenz gemeinfrei angibt und das erstdruckjahr anführt, aber eben auch einen nachdruck, dann... zeno selbst schliesst ja jegliche verantwortung aus, soweit ich sah.
ich freue mich sehr, dass du dich wiedermal gemeldet hast!
lg aus tirol