[COMPLETE] Interessante Kriminal-Prozesse, Teil 2 - availle

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ClaudiaSterngucker
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Post by ClaudiaSterngucker »

Nächstes Jahr ist perfekt! :thumbs: Also, ich blickte beim Lesen des Monsterschachtelsatzes schon nach ein paar Zeilen nicht mehr durch, wer jetzt genau wessen angeschuldigt wurde und welche Missetaten von welchem mutmasslichen Landesverräter begangen wurden. Anwälte müssen ein super Arbeitsgedächtnis haben... :idea: 8-)
Claudia

"Aus Druckerschwärze entstehen Dinge, Menschen, Geister und Götter, die man sonst nicht sehen könnte." Erich Kästner
Availle
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Ich bin ja jetzt kein Anwalt, aber ich nehme an, dass denen die Anklageschrift durchaus schriftlich vorliegt ;-)
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ClaudiaSterngucker
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Post by ClaudiaSterngucker »

:mrgreen: Du hast natürlich recht, der Anwalt der Gegenseite bekommt bestimmt auch ein Exemplar der Anklageschrift zum Mitlesen. Ich hab mir nur so überlegt, wie sie das im Mittelalter wohl geschafft haben, alles Gehörte im Kopf zu behalten (ich weiss nicht, ob es damals für alle Abschriften gab). Habe mich da wohl im Jahrhundert etwas vertan... :oops:
Claudia

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Post by Availle »

Ich bin ja immer noch kein Anwalt, aber ich glaube, im Mittelalter lief das wohl ein bissi anders als heute.
Bzgl. Anklageschrift. Und insbesondere bzgl. Anwaelten.
Es sei denn, Du meinst damit die Typen mit den Daumenschrauben...

:hmm:

Wo ist bloss die Ricarda, wenn man sie mal braucht?
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ClaudiaSterngucker
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Post by ClaudiaSterngucker »

Jaaa, der Typ mit den Daumenschrauben, der Folterknecht, der Vollstrecker und der Henker haben sich bestimmt nicht mit Anklageschriften beschäftigt! :lol: Im Mittelalter wurde doch ein Anwalt Syndikus oder Advokat genannt (mein 'Wissen' stammt aus historischen Romanen und Ritterfilmen :wink: )...doch höchstwahrscheinlich lief so eine Verhandlung damals weit weniger förmlich ab und ohne Abschriften der Anklageschrift für jeden...es sei denn, die Herren Advokaten liessen ihre Papiere von Mönchen in Schönschrift kopieren...

Ist wirklich interessant, das Thema. Ricarda weiss sicher viel mehr darüber!
Claudia

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RiDi
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Post by RiDi »

Hey Ihr beiden Rechtshistorikerinnen,
irgendwie hat LV mir nicht gemeldet, dass Ihr mich braucht. Aber ich habe es gespürt. 8-) :lol:

Wollt Ihr jetzt echt einen Schlaumeier-Kommentar dazu von mir? :twisted:
Ja, das mit den Anklageschriften ist so ne Sache: in der Tat ist die Zivilisationsdecke beim Strafverfahren sehr dünn, hier kann man meistens als erstes sehen, wenn ein Justizsystem den Bach runtergeht. Ihr müsst gar nicht bis ins Mittelalter gehen, es reicht völlig, sich Militärstrafverfahren in USA
(Claudia: übrigens sehr schöne Eindrücke dazu in der von mir sehr geschätzten TV-Serie "Goodwife", bitte nicht verwechseln mit "Midwife")
oder Strafverfahren in der Türkei anzusehen (monate-/jahrelange Haft ohne Anklage).

Claudia, Du hast nicht ganz unrecht, so ein Staatsanwalt braucht einen guten Arbeitsspeicher, auch wenn alles schriftlich vorliegt. Selbstverständlich darf der Anwalt die Anklageschrift haben, das gehört zum Anspruch auf rechtliches Gehör. Trotzdem kann so eine Schrift ganz schön lang sein, je nach Anzahl der Täter und Opfer (s. NSU-Prozess oder Wirtschaftsstrafverfahren) und unendlich viele Details enthalten, die Hauptarbeit kommt ja nach der Verlesung der Anklageschrift, nämlich mitzuhalten mit der Beweisaufnahme und dann wieder alles zu einem Strafantrag zusammenzufassen.

Dass eine Anklage schriftlich vorliegen muss, ist m.E. zwar wichtig, aber gar nicht so entscheidend. Wichtig war/ist, dass die Anklage überhaupt erfolgt und der Angeklagte und die Öffentlichkeit davon Kenntnis erhält. Auch das ist bis heute nicht in allen Staaten selbstverständlich (China!). Und jedenfalls theoretisch war das erst ab dem 17. Jh. Allgemeingut. Wer hat's erfunden? Die Engländer haben's erfunden mit einem Rechtsakt namens "habeas corpus" ("Du sollst den Körper bringen"). Ein Rechtsgrundsatz, der einem Angeklagten ein Recht auf sofortige Haftprüfung gibt.

Syndikus und Advokat:
Der Syndikus ist ein Jurist, der nicht als Anwalt tätig ist. Heute arbeitet er bei z.B. bei Firmen, früher meinte man damit Juristen, die für eine Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde, Fürstentum) arbeiteten. Heute würden wir das "Justitiar" nennen. Der tritt also eher nicht vor Gericht auf, sondern wirkt intern als Berater oder Verhandler mit Geschäftspartnern.
Advokat ist der Jurist, der vor Gericht auftritt, um eine Partei zu vertreten. Also ein "Rechtsanwalt". Rechtsanwälte müssen in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen sein (im angelsächsichen Recht spreicht man von "to pass the bar", also einem speziellen Zulassungsverfahren für Juristen, die vor Gericht auftreten wollen.
Im englischen gibts ja die Unterscheidung "solicitor" und "barrister", das ist vergleichbar. Der Barrister wäre dann der Advokat, der vor Gericht auftritt, der solicitor ist eher ein Rechtsberater.
Unscharf wird es (zB in Deutschland) da, wo ein Rechtsanwalt als Syndicus tätig wird. Wann das sein darf, ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt und ist eher die Ausnahme.

Reicht es Euch jetzt? :P

Ich bekomme beim Schreiben die Idee, eine Rechtsgeschichte oder Geschichte des Strafprozesses einzulesen. Muss mal suchen.

VG und ein gutes Neues Jahr mit vielen schönen Büchern!
Ricarda

Ingenious, really, how many ways muggles have found of getting along without magic. (Arthur Weasley)

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welfenelfe
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Post by welfenelfe »

Hallo und guten Tag erstmal,

wenn es genehm ist, würde ich gerne die Teile 48 und 49 aufnehmen. Sollte sogar ziemlich zeitnah klappen, da ich im Moment ein wenig Zeit übrig habe (ic fang' schonmal an) :wink:

Viele Grüße


Welfenelfe
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Ja, wenn Du schon angefangen hast, dann halte ich Dich nicht mehr auf...

Viel Spass! :D
Cheers, Ava.
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ClaudiaSterngucker
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Post by ClaudiaSterngucker »

Wow, Ricarda, danke für Deine Antwort und die Erklärungen! Ich muss mir alles morgen nochmals genau durchlesen...im Gegensatz zu einem Juristen ist mein Arbeitsspeicher sehr dürftig, leider. :shock: Ja, 'to pass the bar' ist mir seit Suits ein Begriff; und da soll einer sagen, Serien seien nicht edukativ! :mrgreen: Sag mal, kommt das Wort barrister von eben dieser 'bar that they have to pass'?

Ich hau mich jetzt in die Koje...bis morgen and sweet dreams! <3


...übrigens, ich mag Schlaumeier und Schlaumeier - Kommentare :thumbs:
Claudia

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welfenelfe
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Post by welfenelfe »

Sooo, dann habe ich meine erste Aufnahme anzubieten. Ich hoffe, sie ist ok? Der 2. Teil folgt im Laufe des Tages, hoffe ich.

https://librivox.org/uploads/availle/kriminalprozesse2_48_friedlaender_128kb.mp3 39:03


Viele Grüße

Welfenelfe
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Das ging ja wirklich schnell - dankeschoen!
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Post by welfenelfe »

Ja, meine Zeit ist klein :wink:

Deshalb hier der 2. Teil:

https://librivox.org/uploads/availle/kriminalprozesse2_49_friedlaender_128kb.mp3 46:30

Viele Grüße

Welfenelfe

:mrgreen:
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welfenelfe wrote: January 5th, 2018, 1:34 am Sooo, dann habe ich meine erste Aufnahme anzubieten. Ich hoffe, sie ist ok? Der 2. Teil folgt im Laufe des Tages, hoffe ich.
Lieber Welfenelfe,

Abschnitt 48 ist PL OK. :clap:

Deine erste Aufnahme, und schon eine so lange - das hätte ich im Leben nie hinbekommen! Ich habe Dich wunderbar verstanden, Du liest sehr gleichmässig, deutlich und flüssig; und Deine Stimme hat mich regelrecht an die Hand genommen und durch diesen interessanten Fall hindurchgeführt. Ich höre Dir sehr gerne zu. :thumbs:

Abschnitt 49 kommt heute Nacht an die Reihe.

Liebe Grüsse

Claudia
Last edited by ClaudiaSterngucker on January 5th, 2018, 8:02 pm, edited 1 time in total.
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Lieber Welfenelfe,

:clap: Im Abschnitt 49 hat mir sehr gefallen, dass Du den Herrn Domprobst Malzi mit verzweifelter, weinerlichen Stimme versichern liesest: "Ich bin kein Nero an Grausamkeit (weinend) und ich bin auch kein Nero an Lüsternheit!", genial gemacht!

Bei 45:50, bei dem Satz: " Im Namen des Großherzogs hat daher der Gerichtshof den Angeklagten, Dompropst Malzi der Vornahme unsittlicher Handlungen mit seinen minderjährigen Schülerinnen sowie der vorsätzlichen körperlichen Mißhandlung in idealer Konkurrenz mit Nötigung für schuldig erachtet und deshalb auf eine Gesamtstrafe von einem Jahre Gefängnis und 150 Mark Geldstrafe erkannt", habe ich gehört: "...sowiel derev körperlichen Mißhandlung..." (45:59)


Ich weiss nicht, ob mein Hang zur Pingeligkeit da wieder durchkommt, doch bei 17:33 und 31:45.5 bist Du kurz in den roten Bereich geraten, was die Lautstärke betrifft. Es ist jedoch kein Clipping passiert, meldete der Checker, also ist es nicht tragisch und Du brauchst die betreffenden Stellen nicht leiser zu machen, wenn Du nicht magst. :mrgreen:

Das ist auch schon alles, was ich zu meckern habe. Ich bin wirklich beeindruckt, wie flüssig Du lesen kannst! :thumbs:


@Availle :idea: Vielen Dank für Deine Hilfe und die Hinweise, habe sie bereits im obigen Kommentar umgesetzt!
Last edited by ClaudiaSterngucker on January 5th, 2018, 7:49 pm, edited 3 times in total.
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Post by Availle »

Sehr schoen Claudia! :clap: Du darfst Deine Ergebnisse uebrigens auch ins MW eintragen, ist Teil der DPL Pflichten ;-)

Lautstaerke kommt drauf an - ist da ein clipping? Falls nein und wenn der Rest des files lautstaerkenmaessig OK ist, dann ist das nicht so wichtig. Ausser es reisst Dich aus dem Sessel beim Zuhoeren an dieser Stelle ;-)


Kleine persoenliche Anmerkung: wenn etwas an meinen Aufnahmen nicht stimmt, dann finde ich es immer gut genau zu wissen was es ist. "wiederholung von 'text' bei 2:18", "wort 'so' vergessen in 'so gehoert das' um 3:17"... Das hilft abzuschaetzen, wie lange die Korrektur brauchen wird - manchmal kann ich zwar schneiden, aber nicht aufnehmen, etc.
Cheers, Ava.
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