[DEUTSCH] Erste und Zweite Hilfe

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Carolin
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Joined: May 26th, 2010, 8:54 am
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Post by Carolin »

da das deutschsprachige wiki ein bisschen mager ausfällt und die interessante info im forum bisher nur auf englisch zu haben ist, dachte ich, ein deutschsprachiger thread, in dem a) newbies um hilfe bei den ersten schritten fragen können b) oldbies fragen in die runde werfen können und in dem wir c) uns sonst so austauschen können.

für kleinigkeiten fängt man nicht so schnell einen neuen thread an, aber hier geht das vielleicht einfacher :)
Carolin
IvanDean
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Post by IvanDean »

Guten Morgen!
Ich bin neu bei LibriVox und möchte gerne ein Werk eines österreichischen Autors auf Deutsch aufnehmen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich richtig verstanden habe, welche Werke als "gemeinfrei" gelten: In den USA alles, was vor 1923 veröffentlicht wurde, und nach EU-Recht Werke von Autoren, die mindestens 70 Jahre tot sind, ist das richtig?
Aber: Müssen beide Bedingungen erfüllt sein? Genügt es nicht, dass das Buch nach EU-Recht frei ist? Warum muss noch die Bedingung der USA erfüllt werden? Warum nicht Burkina Faso, Myanmar oder Kasachstan?
(Ich würde gerne ein Buch zu zweit mit meiner Freundin Manuela (manuwolf) als "Solo-Projekt" aufnehmen.)
Bin dankbar für jeden Rat oder Hinweis!
Last edited by IvanDean on April 20th, 2015, 1:27 pm, edited 2 times in total.
Carolin
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Post by Carolin »

hi ivan, willkommen bei librivox!

das mit dem urheberrecht ist tatsaechlich ein bisschen kompliziert. wir muessen amerikanisches recht beachten, weil usere server in amerika stehen und librivox an sich daher amerikanischem recht untersteht. wir leser in der eu muessen zusaetzlich europaeisches recht beachten.

wenn du ein buch aufnehmen moechtest, das unter eu recht gemeinfrei ist, nicht aber unter amerikanischem recht, guck mal bei legamus.eu :)

an welches buch hattest du gedacht?
Carolin
Hokuspokus
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Post by Hokuspokus »

Hallo IvanDean und willkommen bei LibriVox!

Das US Recht muss erfüllt sein, weil unsere fertigen Dateien auf einem Server bei Archive.org in den USA liegen. Da geht kein Weg dran vorbei.
Tatsächlich ist es für LV irrelevant, ob der Text sonst wo in der Welt gemeinfrei ist. Für Dich ist es aber wichtig, das Gesetz des Landes einzuhalten, in dem Du Dich befindest.

Wenn das Buch, dass Ihr lesen wollt, in EU gemeinfrei ist, aber nicht in den USA, dann könnt Ihr es für Legamus!aufnehmen. Dort machen wir genau solche Texte. Legamus ist allerdings wesentlich kleiner und handgemachter, deshalb würde ich Euch vorschlagen, Eure ersten Schritte hier zu machen, wo Ihr schneller Hilfe und Feedback bekommen könnt. Macht zunächst beide den One-Minute-Test (der Test ist kein Vorsprechen, sondern soll nur sicherstellen, dass technisch alles OK ist) und nehmt das eine oder andere Kapitel für ein Gemeinschaftsprojekt auf. Wenn Ihr dann wisst, wie alles funktioniert, könnt Ihr Euer Projekt bei Legamus starten.

EDIT: Carolin war schneller ;-)
IvanDean
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Post by IvanDean »

Wow, ihr seid ja schnell - danke!
Legamus kannte ich nicht, das ist jedenfalls ein guter Hinweis.
Wir würden gerne etwas von Kafka, Werfel, Musil, Joseph Roth oder Stefan Zweig aufnehmen, aber das scheint sich alles mit US-Recht nicht zu vertragen. Kafka wurde ja z.T. posthum von Max Brod veröffentlicht, also zu spät, um nach US-Recht gemeinfrei zu sein.
Carolin
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Post by Carolin »

alle autoren die du nennst haben vor 1923 werke veroeffentlicht, die wir lesen koennen :)

zum beispiel kafka (wikipedia):
Zu Lebzeiten veröffentlicht
1909 – Ein Damenbrevier.
1909 – Gespräch mit dem Beter.
1909 – Gespräch mit dem Betrunkenen.
1909 – Die Aeroplane in Brescia.
1911 – Richard und Samuel.
1912 – Großer Lärm.
1913 – Betrachtung. (mit 18 Prosatexten, u. a. mit: Der Ausflug ins Gebirge, Der plötzliche Spaziergang).
1913 – Das Urteil.
1913 – Der Heizer. (Erstes Kapitel des Romanfragments Der Verschollene).
1915 – Die Verwandlung.; 1916 – Reihe Der jüngste Tag, Verlag Kurt Wolff, Leipzig, mit einer Schutzumschlagzeichnung von Ottomar Starke.
1915 – Vor dem Gesetz. Bestandteil des Romanfragments Der Process und des Bandes Ein Landarzt.
1918 – Der Mord. (1918; frühere Fassung von Ein Brudermord, der 1919 entstand und im Rahmen des Landarztbandes veröffentlicht wurde).
1918 – Ein Landarzt.
1919 – In der Strafkolonie.
1920 – Ein Landarzt. (Sammelband mit 14 Prosatexten, u. a. mit: Ein Landarzt (Erzählung), Vor dem Gesetz, Eine kaiserliche Botschaft, Ein Brudermord, Ein Bericht für eine Akademie)
Carolin
IvanDean
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Post by IvanDean »

Ah, da fällt mir noch eine Frage ein: Mir ist aufgefallen, dass einzelne Werke auch mehrfach (von verschiedenen Lesern) aufgenommen wurden. Mir erscheint es aber sinnvoller, Werke zu lesen, die es noch gar nicht auf LV gibt?
Aber wir nähern uns der Sache schon - ich habe ein gutes Gefühl... ;o)
Carolin
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Post by Carolin »

ich selber lese auch lieber buecher, die wir noch nicht im katalog haben -- es gibt so unglaublich viel material, dass man sich fast freut, wenn jemand anders an der eigenen to-do-liste mithilft :) ich kann aber auch gut verstehen, wenn jemand sein lieblingsbuch aufnehmen moechte, egal ob wir es schon fuenf mal haben oder nicht.

die auswahl des materials ist komplett dir ueberlassen, wir sind nur von dem laestigen urheberrecht eingeschraenkt :)
Carolin
Availle
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Post by Availle »

Solange Dein Lieblingsbuch PD in Amerika und fuer Dich ist, darfst Du lesen was Du moechtest.

Wir erlauben dezidiert Zweit/Dritt.../xtaufnahmen der selben Texte, zwingen aber niemanden dazu :wink:

Edit: Und schon wieder war Carolin schneller :wink:
Cheers, Ava.
Resident witch of LibriVox, channelling
Granny Weatherwax: "I ain't Nice."

--
AvailleAudio.com
IvanDean
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Post by IvanDean »

Danke für eure wertvollen Tipps!
Wir werden also demnächst unsere 1-Minuten-Tests aufnehmen - ein USB-Micro ist schon besorgt und Audacity installiert.
Ich habe nur gesehen, dass man beim Upload des Test offenbar einen Koordinator wählen muss, an den man die Testaufnahme schickt?
Woher weiß ich, wem ich die Aufnahme schicken muss?
Hokuspokus
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Post by Hokuspokus »

Der zuständige MC für Testaufnahmen ist test - test, ganz am Ende der Liste ;-)
IvanDean
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Post by IvanDean »

Aaah... merci vielmals - und gute Nacht!
manuwolf
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Post by manuwolf »

Hallo!
Ich bin die zweite im Duo...
Wir hätte da zbsp an den "Prozeß" gedacht, der aber erst 1925 erschienen ist. Den können wir dann hier auf librivox nicht nehmen, wenn ich das richtig verstanden habe, aber auf legamus. Derselbe Fall wird dann ja wahrscheinlich auf unsere zweite Idee zutreffen, den Briefwechsel zwischen Kafka und Milena aufzunehmen, oder?

Danke für eure schnellen Hinweise und Tipps! :-)

lg,
manuela
Carolin
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Post by Carolin »

ja, der schnitt im jahr 1923 ist leider unumgänglich, beide werke können wir hier nicht aufnehmen. kannst du ein buch finden, das dich interessiert, aber das zu lebzeiten veröffentlicht wurde?
Carolin
Hokuspokus
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Post by Hokuspokus »

Bei den Briefen gäbe es noch zu beachten, dass alle Texte, die innerhalb der 70-jahresfrist publiziert worden sind, auch gemeinfrei sind. Aber bei Texten, die erst nach der 70-jahresfrist zuerst publiziert worden sind, erhält der Herausgeber ein alleiniges Verwertungsrecht von 30 Jahren.
Und natürlich hat die Briefpartnerin auch ihr eigenes Urheberrecht von 70 Jahren ab dem Jahr nach ihrem Tod.
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